Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.04.2010 - 1 D 34/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20803
OVG Sachsen, 16.04.2010 - 1 D 34/10 (https://dejure.org/2010,20803)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.04.2010 - 1 D 34/10 (https://dejure.org/2010,20803)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. April 2010 - 1 D 34/10 (https://dejure.org/2010,20803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BAföG § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 3 Nr. 1
    BAföG, Leistungsnachweis, 2. Wiederholungsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Ausbildungsförderung trotz fehlenden notwendigen Leistungsnachweises aufgrund zweimaligen Nichtbestehens einer Prüfung in Biochemie als schwer wiegender Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Ausbildungsförderung trotz fehlenden notwendigen Leistungsnachweises aufgrund zweimaligen Nichtbestehens einer Prüfung in Biochemie als schwer wiegender Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2010 - 1 D 34/10
    Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006, BayVBl. 2006, 677, und Beschl. v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2007, 361).

    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2010 - 1 D 34/10
    Sie müssen nach der zuvor genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausbildungsbezogen sein und deshalb entweder subjektiv dieFähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig fortzuführen, oder in objektiver Hinsicht die äußeren Umstände des Ausbildungsgangs berühren (so BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, a. a. O.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v. 7.2.1980, Buchholz 436.36, sowie Urt. v. 28.6.1995, FamRZ 1995, 1383; SächsOVG, Beschl. v. 10.1.2006, - 5 BS 143/05 -).

    Schwerwiegende Gründe sind dabei grundsätzlich nur solche, die der Auszubildende nicht zu vertreten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.2.1980, a. a. O.), da es ihm andernfalls zuzumuten ist, die Verzögerung seiner Ausbildung zu verhindern.

  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79

    Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2010 - 1 D 34/10
    Als Umstände, die als schwerwiegende Gründe nach § 48 Abs. 2 BAföG i. V. m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG rechtserheblich sein können, kommen nur solche in Betracht, die in der Person des Auszubildenden selbst oder im Ausbildungsgang ihre Grundlage haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, BVerwGE 64, 168).

    Sie müssen nach der zuvor genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausbildungsbezogen sein und deshalb entweder subjektiv dieFähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig fortzuführen, oder in objektiver Hinsicht die äußeren Umstände des Ausbildungsgangs berühren (so BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, a. a. O.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v. 7.2.1980, Buchholz 436.36, sowie Urt. v. 28.6.1995, FamRZ 1995, 1383; SächsOVG, Beschl. v. 10.1.2006, - 5 BS 143/05 -).

  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2010 - 1 D 34/10
    Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006, BayVBl. 2006, 677, und Beschl. v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2007, 361).
  • OVG Sachsen, 10.01.2006 - 5 BS 143/05

    Vorlage der Eignungsbescheinigung, Überschreitung der Förderungshöchstdauer

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2010 - 1 D 34/10
    Sie müssen nach der zuvor genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausbildungsbezogen sein und deshalb entweder subjektiv dieFähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig fortzuführen, oder in objektiver Hinsicht die äußeren Umstände des Ausbildungsgangs berühren (so BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, a. a. O.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v. 7.2.1980, Buchholz 436.36, sowie Urt. v. 28.6.1995, FamRZ 1995, 1383; SächsOVG, Beschl. v. 10.1.2006, - 5 BS 143/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 12 S 53/20

    Ausbildungsförderung; Anspruch auf (Weiter-) Förderung eines Studiums der

    Sie müssen ausbildungsbezogen sein und deshalb entweder subjektiv die Fähigkeit der auszubildenden Person betreffen, ihre Ausbildung planmäßig fortzuführen, oder in objektiver Hinsicht die äußeren Umstände des Ausbildungsgangs berühren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.19 -, juris Rn. 18; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 16.04.2010 - 1 D 34/10 -, juris Rn. 8 und vom 19.05.2011 - 1 B 52/11 -, juris Rn. 5; Winkler in BeckOK SozR, BAföG, § 15 Rn. 19 ).

    Denn die auszubildende Person kann sich in der Regel gleichzeitig mit der von ihr nachzuholenden Leistung den Lernstoff des folgenden Fachsemesters aneignen und so die Verzögerung durch vermehrten Fleiß verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, juris Rn. 15; Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.04.2010 - 1 D 34/10 Rn. 9; VG Aachen, Gerichtsbescheid vom 16.04.2020 - 2 K 2441/19 -, juris Rn. 53).

    Im Übrigen wiegt es ebenso schwer wie die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz explizit formulierten Tatbestände, wenn ein Leistungsrückstand objektiv nicht ohne Zeitverlust ausgeglichen werden kann (vgl. Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 19.05.2011 - 1 B 52/11 -, juris Rn. 5, und vom 16.04.2010 - 1 D 34/10 -, juris Rn. 8; VG Aachen, Urteil vom 11.01.2018 - 5 K 555/16 -, juris Rn. 41; VG Aachen, Gerichtsbescheid vom 16.04.2020 - 2 K 2441/19 -, juris Rn. 59; Schepers, BAföG, 3. Aufl. 2016, § 15 Rn. 3 zu medizinischen Studiengängen).

  • OVG Sachsen, 19.05.2011 - 1 B 52/11

    Ausbildungsförderung, schwerwiegender Grund

    Denn diese Auszubildenden befinden sich in vergleichbarer Lage wie solche, die erstmals in einer Zwischenprüfung gescheitert sind (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2010 - 1 D 34/10 -, juris, m. w. N.).
  • VG Aachen, 16.04.2020 - 2 K 2441/19

    Schwerwiegende Gründe; erstmaliges Nichtbestehen; Modellstudiengang Medizin;

    Zwar scheidet die Zulassung einer späteren Vorlage der Bescheinigung nach § 48 Abs. 2 BAföG wegen des Nichtbestehens von Leistungsnachweisen, die zu einer Verzögerung von mindestens einem Semester führen, grundsätzlich aus, wenn die Prüfungsordnung eine oder mehrere Wiederholungsklausuren vorsieht und dies zu einem Zeitpunkt, der es ermöglicht, im Falle des Bestehens an den weiteren Unterrichtsveranstaltungen ohne Wiederholung des betreffenden Fachsemesters teilzunehmen, vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 01.07.2008 - 6 A 28/07 -, juris Rn. 7 und 19; SächsOVG, Beschluss vom 16.04.2010 - 1 D 34/10 Rn. 4 und 9.
  • OVG Sachsen, 23.10.2014 - 1 A 176/11

    Ausbildungsförderung, schwerwiegender Grund

    Die Annahme eines schwerwiegenden Grundes im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG a. F. kann des Weiteren dann in Betracht kommen, wenn dem Auszubildende erstmals die Erbringung eines Leistungsnachweises misslingt, der Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2010 - 1 D 34/10 -, juris, m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 19. Mai 2011 - 1 B 52/11 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19

    Audbildungs- und Studienförderungsrecht

    Dass der Kläger am Ende des 4. Fachsemesters nicht alle Leistungsnachweise für die 1. Pharmazeutische Prüfung abgelegt hatte, war nicht nur dem Umstand geschuldet, dass der Kläger in Folge des Nichtbestehens der Eingangsklausur im 1. Fachsemester die darauf aufbauenden Leistungsnachweise nur mit einer entsprechenden Verzögerung erreichen konnte, denn unabhängig davon fehlte dem Kläger - worauf der Beklagte zutreffend abstellte - der Leistungsnachweis 11. Das Nichtbestehen bzw. das Fehlen mehrerer studienbegleitender Leistungsnachweise stellt jedoch regelmäßig keinen "schwerwiegenden Grund" im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG dar (vgl. HessVGH, Beschluss vom 19.02.2013 - 10 D 1969/12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.1996 - FamRZ 1997, 582 (583) Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.04.2010 - 1 D 34/10 - juris Rn 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht